Gut zu wissen

Alle Infos rund um den Erlebnispark Linden.

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Anwesenheitsliste | Corona-Auflagen

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Regeln im Erlebnispark Linden

  • Den Anweisungen des Personals ist auch zu Ihrer Sicherheit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtung wird ein Platzverweis bzw. ein Hausverbot für die gesamte Anlage ausgesprochen.
  • Eltern haften für ihre Kinder. Eltern oder andere Aufsichtsführende Personen obliegt, ob anwesend oder nicht, die Aufsichtspflicht und die Haftung bei Schäden die durch unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen. Dies gilt auch für Rücksichtslosigkeit gegen Dritte.
  • Kinder und Jugendliche über 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener oder in Verbindung mit einem Familienausflug oder Kindergeburtstag Zutritt zum Familienbereich.
  • Die Benutzung von Strümpfen wird aus hygienischen Gründen empfohlen.
  • Es ist Rücksicht auf andere Besucher zu nehmen und ein Verhalten gefordert das andere Besucher nicht gefährdet.
  • Eigene Speisen und Getränke dürfen mitgebracht werden.
  • Das Mitbringen von Alkohol, Kochgeräten, Feuerwerk aller Art, Konfetti und  Lametta ist strengstens untersagt.
  • Speisen und Getränke sind ausschließlich in den Gastronomiebereichen einzunehmen. Der Verzehr dieser ist auf den Spielgeräten, zu Ihrer eigenen Sicherheit, untersagt.
  • Sie können bei uns nicht kochen oder Speisen erwärmen, oder erwärmen lassen. Babynahrung erwärmen wir gerne für Sie.
  • Tiere sind in der gesamten Anlage nicht erlaubt.
  • Das Rauchen im Gebäude ist nicht erlaubt.
  • Keine Haftung für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände.
  • Der Spielbereich sowie alle einzelnen Spielgeräte dürfen ausschließlich in Socken und keinesfalls mit Schuhen benutzt bzw. betreten werden.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Funtastic Freizeitpark Linden GmbH u. Co.KG

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Die nachstehenden Hinweise sollen helfen allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Wir gehen davon aus, dass die Besucher unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass sich alle wohlfühlen und die Regeln einhalten.

Die Auswahl und der Einbau unserer Spielgeräte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und unter dem Aspekt möglichst geringer Verletzungsgefahr für Kinder ausgewählt. Die Halle mit ihren Spielgeräten wird vom TÜV überwacht. Die Spielgeräte besitzen Herstellerzertifikate oder sind TÜV geprüft. Trotzdem lassen sich Verletzungen niemals ausschließen. Auszugsweises Zitat, sinngemäß Zusammengefast zur DIN EN1176 – Spielplatzgeräte für Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren.

Sicherheitstechnische Festlegungen für Spielplatzgeräte sind so formuliert, dass eine 100% Sicherheit auf Spielplätzen nicht ableitbar ist. Auf jeden Fall soll erreicht werden, dass Spielplatzgeräte so beschaffen und in den Spielablauf integriert sind, dass Kinder bestimmte Fähigkeiten trainieren können und dabei ein selbstsicheres Verhalten als Lerneffekt erreicht wird.

Spielabläufe sind übersichtlich zu gestalten und dienen dazu, das kindliche Eigenschutzverhalten zu fördern. Spielplatzgeräte müssen so konstruiert und aufgestellt sein, dass der Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und der eventuelle Verlust von Gliedmaßen vermieden werden.

Als überschaubare Restrisiken werden Verletzungen in Kauf genommen, wie sie auch im Sport (Freizeit und Schulsport) eintreten können. In der Rechtsprechung ist der Begriff – sportlich, spielerisches Risiko – geprägt worden. Die Risiken des Lebens müssen von Kindern erlernbar, erlebbar und damit beherrschbar sein. Spiel mit Risiko ist deshalb lebensnotwendig. Zerrungen, Brüche, ja sogar Gehirnerschütterungen oder ähnliche Verletzungen gehören zu diesem Risiko.

Buchungen, Miete und Eintrittspreise

Zur Nutzung der Funtastic Freizeitpark Einrichtung ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der vom Betreiber angebotenen Reglungen einen Eintrittsgebühr entrichtet hat bzw. eine Buchung vorgenommen hat.

Die Verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten. Der vereinbarte Eintrittspreis ist vor der Nutzung der Einrichtung in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

Die Rückerstattung im Voraus gezahlter Beiträge von Bonus-Cards oder Veranstaltungspauschalen ist nicht möglich – es sei denn, dem Betreiber ist das Erbringen der jeweiligen Gegenleistung nicht möglich. Aus der Nichtverfügbarkeit einzelner Spielgeräte können keine Eintrittsminderungen abgeleitet werden.

Hausrecht

Das Hausrecht üben ausschließlich die Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus. Deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

Zuwiderhandlung

Sollte es auf Grund von Verletzungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Rückzahlung des jeweilig gültigen Eintrittspreises oder eines eventuellen Vorauszahlungsbetrages sowie weitergehend Hausverbot erteilen.

Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

Allgemeine Regeln zur Anlagenbenutzung

Nachstehende Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Benutzung sämtlicher zum Funtastic Freizeitpark Linden GmbH & Co. KG gehörenden Flächen und Räumlichkeiten im Innen- und Außenbereich.

Kinder und Eltern müssen sich möglicher Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Einrichtungen bewusst sein. Kindern die das 7. Lebensjahr vollendet haben, dürfen mit einer besonderen Erlaubnis der Eltern das Funtastic auch alleine besuchen. Eine vertragliche Übernahme der Aufsichtspflicht durch den Freizeitpark ist damit ebenso wenig verbunden wie mit der Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung im Rahmen einer gesondert angebotenen Vereinbarung.

Der Spielbereich sowie die einzelnen Spielgeräte dürfen ausschließlich in Socken und keinesfalls mit Schuhen benutzt bzw. betreten werden.

Mit Rücksicht auf die Kinder herrscht bei uns absolutes Rauchverbot.

Speisen und Getränke können mitgebracht werden. Mitgebrachte Speisen und Getränke können vor Ort nicht erwärmt oder gekocht werden. Das Mitbringen von Alkohol und Kochgeräten ist strengstens untersagt. Kein Verzehr von Speisen und Getränken auf den Spielgeräten.

Bitte achten Sie zur Sicherheit aller Nutzer und auch Ihrer Kinder darauf, dass auf die Spielfläche weder eigenes Spielzeug, noch irgendwelche scharfen, spitzen oder in irgendeiner Weise gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden.

Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln stehen, ist der Zutritt in den Funtastic Erlebnispark nicht gestattet.

Sämtliche Einrichtungen der Anlage sind schonend zu behandeln, das eigene Verhalten ist auf die geringstmögliche Störung der anderen Anlagenbenutzer auszulegen.

Haftung

Unsere Haftung für Sachschäden der Benutzer in unserer Einrichtung gilt nur bei Fällen, in denen uns oder unseren Mitarbeitern eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Keine Haftung besteht für selbstverschuldete Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von Spieleinrichtungen oder durch andere Besucher entstehen. Für Personen die die Einrichtung widerrechtlich benutzen, also keine Eintrittsgebühr entrichtet haben besteht grundsätzlich kein Haftungsanspruch.

Ebenfalls haften wir nicht für Fälle höherer Gewalt oder für Mängel, die unter Zugrundelegung der üblichen Sorgfaltspflicht von uns nicht als Mangel erkannt werden. Eine unmittelbare Haftung der Mitarbeiter des Funtastic Freizeitpark Linden GmbH & Co. KG gegenüber einzelnen Nutzern ist ausgeschlossen.

Unfälle sind sofort am Eintritt zu melden. Dort werden die Personalien und die Art der Verletzung aufgenommen. Unfälle die nicht gemeldet werden, können bei späterer Meldung nicht mehr geltend gemacht werden.

Für Verluste oder Beschädigungen von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung.

Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist vorbehaltlich anderer gesetzlicher Reglungen dafür der Standort der Funtastic Erlebnispark sachlich und örtlich zuständige Gericht.

Der Gast / Nutzer / Besucher akzeptiert mit dem Entrichten des Eintrittspreises die Nutzungsbedingungen des Funtastic Freizeitpark Linden GmbH & Co. KG.